Man stelle sich einmal vor, diese Geschichte wäre wirklich so vorgefallen!
Man würde es nicht glauben!

Jemand geht an einem Sonntag im Wald spazieren. Dieser Spaziergänger wird dann von einer gewalttägigen Person angegriffen (diese Person ist im Wald schon vorher häufiger durch ähnlich aggressives Verhalten aufgefallen) und der Spaziergänger wird verprügelt! Die Waldpolizei beobachtet den Vorgang und der Täter wird anschließend dingfest gemacht! Die Waldpolizei sagt nach der Tat zum Geschädigten: „Wo ist denn eigentlich Ihr Pfefferspray? Das muss man immer bei sich führen, dann passiert sowas auch nicht!“

Monate später kommt es dann zur Verhandlung!
Der Täter rechtfertigt sein Verhalten wie folgt. Er habe sich einfach provoziert
gefühlt, da er gern allein im Wald herumläuft! Er war auch nicht gut drauf, da ihn vorher schon jemand geärgert hat! Da kann man auch mal „Zuschlagen“! Hätte er jedoch gesehen, dass der andere Pfefferspray in der Hand gehalten hätte, dann wäre sicher nichts passiert! Dazu ist der doch verpflichtet! Der Spaziergänger sei doch selber Schuld! Die Waldpolizei hat das ja auch so gesehen! Jetzt glaubt er auch noch das er ein „Opfer“ ist! Wieso läuft der auch da herum?

Der Geschädigte äußert sich zu den Vorwürfen ungläubig und stellt in Frage, ob man ernsthaft glaubt, das Pfefferspray den Angriff hätte verhindern können und es überhaupt sinnvoll ist, in solchen Situationen Pfefferspray zu benutzen! Er ist zudem sehr irritiert darüber, sich rechtfertigen zu müssen, da er doch angegriffen und niedergestreckt wurde!

In der späteren Urteilsverkündung wird der Täter zu 3.Wochen verurteilt, in denen er den Wald nicht mehr betreten darf, da ein Faustschlag nicht unbedingt das richtige Mittel sei, um auf die Art klarzustellen, dass man doch lieber allein im Wald wäre! Aber man geht davon aus, dass der Täter sich jetzt bestimmt bessern wird!
Mehr kann das Gericht hier nicht anlasten!

Doch dann führt das Gericht weiter aus!
Der Geschlagene wird zu einer Geldstrafe verurteilt, mit der Begründung, hätte er Pfefferspray (nach § 5 für Waldgebiete besteht Pfefferspraypflicht) gut sichtbar in der Hand gehalten, wäre der Übergriff zu verhindern gewesen! Dazu ist man verpflichtet!
In Wäldern ist es generell gefährlich (unabhängig von der Größe des Waldes)! Der Geschädigte bekommt zusätzlich 3.Wochen Waldverbot weil er zum Tathergang massiv beigetragen und die Schläge durch sein Fehlverhalten herbeigeführt hat! Das muss er sich hier eindeutig vorwerfen lassen!
Man muss durch demonstratives Zeigen von Pfefferspay deutlich machen, dass man im Wald nicht angegriffen werden möchte! Das Vergehen des Geschlagenen wiegt eindeutig schwerer. Dieses hat der Waldpolizist bei uns schriftlich eingereicht und dieses wird hier vor Gericht bestätigt! Gesetze muss man einhalten! Die Kosten der Verhandlung werden unter den Parteien aufgeteilt!

Die örtliche Presse äußert sich in einem Kommentar durch den Fachjournalisten für Forstangelegenheiten zu dem Urteil und bezieht Stellung!
Man findet das Urteil gerecht, da man auf Pfefferspray in Waldgebieten bestehen muss, um auch Verteidigungsbereitschaft zu demonstrieren! Jedoch der Einwand des Geschädigten, ob man es auch in solchen Situationen benutzen sollte, durchaus zu diskutieren sei!

Die Gewalttätigkeiten finden auch in den Berichten der örtlichen Presse wenig Beachtung, sondern man referiert lieber über Pfefferspray!

So ein Urteil wäre wahrscheinlich unvorstellbar. Man würde es zu Recht für einen Scherz halten.
Auf Fußballplätzen gelten aber anscheinend diese Regeln!

Text: Werner Minnerup 😉