KSK-Urteil: Ungerecht und wirklichkeitsfremd!!
Gemäß dem Urteil der Spruchkammer des Fußballkreises Tecklenburg wurde das Spiel für den BSV Brochterbeck und Türkiyem Spor Ibbenbüren als verloren gewertet, weil beide Vereine den Abbruch verschuldet hätten..
Die Tätlichkeiten von 2 Türkiyem-Spielern wurden mit Spielsperren von 9 Mon. bzw. „nur“ 4 Mon. bestraft. Sie hatten 2 BSV-Spieler und 1 Brochterbecker Zuschauer geschlagen.
Der BSV wurde wegen eines fehlenden Ordnungsdienstes zusätzlich mit einer Geldstrafe von 150, – € bestraft.
Der Vorstand und die Mitglieder des BSV empfinden das Urteil als sehr ungerecht und wirklichkeitsfremd.
Enttäuschung und Verärgerung sind in Brochterbeck riesengroß !!!
Warum?
Die Kreisspruchkammer (KSK ) hat den fehlenden Ordnungsdienst höher bestraft als die Gewalttätigkeiten.
Man nahm einen verstaubten „Gummi-Paragraphen“ der Spielordnung und bestrafte den BSV wegen eines fehlenden Ordnungsdienstes noch höher als den Verein, dessen Spieler die Gewalttätigkeiten ausübten, Fairplay mit “Füßen traten“ oder besser „mit Fäusten schlugen“ und den Spielabbruch ursächlich herbei führten.
Offensichtlich fehlte dem BSV in dem Spiel als Ordnungsdienst eine schnelle „Eingreiftruppe“, die – der Tumult dauerte nur wenige Minuten – blitzschnell die Situation erkannt hätte und weder an Gesundheit noch Arbeitsplatz denkend auf’s Spielfeld gestürmt wäre, um die „Schläger“ zu bändigen, den Tumult aufzulösen und die „Phantom-Zuschauer“ vom Spielfeld zu jagen.
Der BSV hatte wie immer bei Heimspielen Vorstandsmitglieder um das Spielfeld verteilt, diese waren zugegebenermaßen nicht erkennbar, wie es auch bei fast allen Vereinen in der Kreisliga praktiziert wird. Wer hat schon auf Kreisebene Ordner mit Binde?
Wie fast immer in Spruchkammerverhandlungen haben die Aussagen des Schiedsrichters, ungeachtet seiner eigenen Schuld, große Bedeutung; und so war es auch in dieser KSK-Verhandlung.
Die Ausführungen und Argumente des BSV fanden bei der Urteilsfindung wenig Berücksichtigung.
Die Aufgaben in einer Spruchkammer sind schwierig genug, aber wir sind sicher, dass die Überlegungen der KSK-Mitglieder, die zum Urteil führten, nicht tief genug gingen..
Dieses für den BSV äußerst ungerechte Urteil wirft viele Folge-Fragen auf, nicht nur für den BSV Brochterbeck, sondern für alle Vereine, z.B.:
Wie viele Ordner muss ein Platzverein stellen ?
Wo müssen die Ordner stehen ?
Wann müssen die Ordner eingreifen ?
Kann man von Ordnern verlangen, dass sie auf das Spielfeld laufen und in Gewalttätigkeiten eingreifen?
Kann man das nicht nur von einem professionellen Ordnungsdienst oder der Polizei verlangen, von Kräften, die dafür ausgebildet und geschult werden?
Die Verbände, hier der FLVW und der WFLV, lassen die Vereine mit diesem Regelwerk „im Regen stehen“ !
Die Vereine tragen dann die Schuld, auch wenn diese oft nicht bewiesen wird !
Brochterbecker Sportverein
Heinz Slootz