Von Henning Meyer Tecklenburger Land. Am Ende gab es gar keinen Sieger: Die im November abgebrochene Partie der Fußball-Kreisliga B zwischen dem BSV Brochterbeck und Türkiyem Spor Ibbenbüren (wir berichteten) wurde am Montagabend von der Spruchkammer des Fußballkreises Tecklenburg unter Vorsitz von Wilfried Wiefermann (Westfalia Hopsten) für beide Mannschaften als verloren gewertet. Als Begründung nannte Wiefermann, dass beide Vereine den Abbruch des Spiels verschuldet hätten. Der BSV Brochterbeck wurde wegen fehlenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt. Zudem wurden zwei Spieler von Türkiyem Spor Ibbenbüren wegen Tätlichkeiten zu vier beziehungsweise sechs Monaten Spielsperre verurteilt. Dem Urteil war eine mehr als dreistündige Verhandlung vorausgegangen.

Was war passiert? Das Spiel zwischen den beiden ambitionierten B-Ligisten war nicht beendet worden, nachdem es im Anschluss an ein grobes Foulspiel eines Ibbenbürener Spielers und dessen Feldverweis zu Tumulten kam, bei denen Brochter-becker Zuschauer auf das Feld gelaufen und in deren Verlauf Spieler der Gäste-Mannschaft gegen Gegner und Anhänger der gastgebenden Mannschaft tätlich geworden sein sollen. Im Anschluss an diese Tumulte hatte der Unparteiische die Partie abgebrochen, auch, so in seinem damaligen Sonderbericht, weil kein Ordnungsdienst erkennbar gewesen sei.

Für die Kreisspruchkammer ergab sich so die schwierige Aufgabe, zum einen über die tätlich gewordenen Spieler – eine Tätlichkeit soll sich dabei hinter dem Rücken des Schiedsrichters abgespielt haben – zu urteilen und parallel dazu die Ursächlichkeit des Spielabbruches zu klären.

Dabei entschied das Gremium schließlich, dass beide Vereine die Verantwortung dafür trügen, dass die Partie abgebrochen worden sei. Mit ausschlaggebend dürfte hier die Aussage des Schiedsrichters gewesen sein, der erklärte, die Partie sowohl wegen der Rangeleien und Tätlichkeiten auf dem Feld als auch wegen des fehlenden Ordnungsdienstes abgebrochen zu haben. Zuschauer seien nicht vom Spielfeld zu bekommen gewesen. „Allein war ich nicht in der Lage, Ordnung da rein zu kriegen.“

Hier gab es bei den Zeugenaussagen Unstimmigkeiten. Die Zeugen, die vom Brochterbecker SV genannt wurden, wollten gar keine Zuschauer auf dem Feld gesehen haben, lediglich einige Offizielle. Ein anwesender Zeuge, ein Schiedsrichter, hingegen wollte zehn bis zwölf Zuschauer auf dem Rasen gesehen haben. Ordner, so der Zeuge, seien nicht zu sehen gewesen. „Niemand war da, um das zu verhindern.“

Dass es keinen erkennbaren Ordnungsdienst gegeben habe, wurde von Brochterbecker Seite nicht bestritten, jedoch von einem weiteren Zeugen die Frage in den Raum gestellt, ob von einem solchen Ordnungsdienst überhaupt zu erwarten sein müsste, in einer solchen Situation einzugreifen. Zudem wurde vom BSV bestritten, dass sich Zuschauer auf dem Spielfeld befunden hätten, was der Schiedsrichter ebenfalls in seiner Begründung für den Spielabbruch anführte. „Außer den Verantwortlichen hat niemand den Platz betreten“, so Brochterbecks Vorsitzender Heinz Slootz.

In seinem Schlusswort verwies Slootz darauf, dass die Ursache für den Spielabbruch in den „Gewalttätigkeiten“ von Ibbenbürener Spielern zu suchen gewesen seien. Aus Sicht der Ibbenbürener jedoch sind die Ursachen für den Abbruch des Spiels im Fehlen des Ordnungsdienstes und dem unerlaubten Betreten des Spielfeldes durch Brochter-becker zu suchen.

Die Spruchkammer sah am Ende die Schuld bei beiden beteiligten Parteien. „Die Rudelbildung in Verbindung mit dem fehlenden Ordnungsdienst“, so Wilfried Wiefermann hätten den Spielabbruch verursacht. Deswegen werde die Partie für beide Mannschaften als verloren gewertet.

Hinsichtlich der beiden tätlich gewordenen Spieler sah es die Spruchkammer in einem Fall als erwiesen an, dass der Spieler sowohl gegen einen Gegenspieler als auch gegen einen Zuschauer tätlich geworden sei. Er wurde daraufhin zu einer Gesamtsperre von neun Monaten bis zum 18. August diesen Jahres verurteilt. Ein weiterer Spieler von Türkiyem Spor Ibbenbüren, dem ebenfalls eine Tätlichkeit gegen einen Brochterbecker Spieler und einen Brochterbecker Zuschauer zum Vorwurf gemacht wurde, bekam eine Sperre von vier Monaten bis zum 18. März. Hier sah es die Kreisspruchkammer zwar als erwiesen an, dass es eine Tätlichkeit gegen einen BSV-Akteur gegeben habe, die Tätlichkeit an einem Zuschauer habe aber nicht bewiesen werden können. „Die Aussagen der Zeugen haben sich widersprochen“, argumentierte Wilfried Wiefermann. Darum habe die Spruchkammer diesen Vorwurf nicht bewertet.

Der BSV Brochterbeck kündigte direkt nach der Urteilsverkündung an, sich vorzubehalten, Rechtsmittel gegen diesen Beschluss der Kreisspruchkammer einzulegen.

Quelle: WN