Über 100.000 Besucher auf der BSV Homepage!

Die Schallmauer von 100.000 Besuchern wurde heute durchbrochen! Weiterhin verzeichnen wir mittlerweile schon eine halbe Millionen Seitenaufrufe (im Schnitt hat jeder Besucher 5 Seiten pro Besuch aufgerufen)! Die Homepage ging im März 2007 online! Das sind schon unglaubliche Zahlen! Wir freuen uns, dass die BSV-Brochterbeck Homepage mittlerweile so gut besucht wird und hoffen, dass Ihr auch weiterhin so zahlreich auf unseren Seiten stöbert!
Euer BSV-Webteam

Alles was (Un) Recht ist!

Man stelle sich einmal vor, diese Geschichte wäre wirklich so vorgefallen!
Man würde es nicht glauben!

Jemand geht an einem Sonntag im Wald spazieren. Dieser Spaziergänger wird dann von einer gewalttägigen Person angegriffen (diese Person ist im Wald schon vorher häufiger durch ähnlich aggressives Verhalten aufgefallen) und der Spaziergänger wird verprügelt! (mehr …)

B-Mädchen: Turnier in Ostbevern

Am gestrigen Freitag war die BSV Mädchenmannschaft zum Hallenturnier in Ostbevern geladen und erreichte, nach einigen hart umkämpften Spielen den 2. Platz. Nachdem das erste Spiel mit 6:0 recht deutlich gegen die 1. Mannschaft von Ostbevern gewonnen werden konnte sah man in der Folgezeit nur noch knappe Ergebnisse. (mehr …)

Pressebericht 2: „Spielabbruch: Beide Teams bleiben ohne Punkte“

Von Henning Meyer Tecklenburger Land. Am Ende gab es gar keinen Sieger: Die im November abgebrochene Partie der Fußball-Kreisliga B zwischen dem BSV Brochterbeck und Türkiyem Spor Ibbenbüren (wir berichteten) wurde am Montagabend von der Spruchkammer des Fußballkreises Tecklenburg unter Vorsitz von Wilfried Wiefermann (Westfalia Hopsten) für beide Mannschaften als verloren gewertet. Als Begründung nannte Wiefermann, dass beide Vereine den Abbruch des Spiels verschuldet hätten. Der BSV Brochterbeck wurde wegen fehlenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt. Zudem wurden zwei Spieler von Türkiyem Spor Ibbenbüren wegen Tätlichkeiten zu vier beziehungsweise sechs Monaten Spielsperre verurteilt. Dem Urteil war eine mehr als dreistündige Verhandlung vorausgegangen. (mehr …)